Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung/Bewerbung

Die Anmeldung/Bewerbung läuft ausschließlich über unser Anmeldeformular. Dieses ist bitte vollständig auszufüllen (alle Pflichtfelder!). Aus Gründen der Fairness werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen in das Auswahlverfahren übernommen. Die Dateianhänge sollten bitte klein gehalten werden (max. 2 MB pro Anhang). Das Versenden des Formulars kann aufgrund der Dateianhänge einige Sekunden dauern.

2. Auswahlverfahren

Wir treffen eine qualitativ hohe und kreative Auswahl, um den Markt möglichst interessant für Besucher & Kunden zu gestalten. Die Auswahl erfolgt spätestens wenige Tage nach Ende der Bewerbungsfrist. Bei sehr hohen E-Mailaufkommen kann es auch etwas länger dauern. Die auserwählten Aussteller werden per E-Mail benachrichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme bei unserem Markt.

3. Waren und Verkäufer

Teilnehmen darf jeder, der gewerblich, freiberuflich oder künstlerisch unterwegs ist – mit Gewerbeschein, als Kleinunternehmer, Freiberufler oder Künstler. (Eine Gewerbeanmeldung ist einfach und unkompliziert. Diese kann in jeder Stadt für kleines Geld angemeldet werden.) Ein Reisegewerbeschein ist nicht notwendig.
Es darf alles verkauft werden, was vom Aussteller handgemacht ist oder selbst veredelt wurde und in das Konzept des Designmarktes passt. Sozusagen alles* von A bis Z. (z.B. Kleidung, Dekoration, Möbel, Accessoires, Schmuck, Spielzeug, Baby-Zubehör und vieles mehr). Euer Sortiment darf zusätzlich aus max. 30% Material bestehen: Ihr könnt z.B. Stoffe, Webbänder, Zubehör, Anleitungen und Co verkaufen. Hier gilt die gleiche Regel wie bei den DIY-Artikeln: es muss bei uns ins Konzept passen.

* Artikel, die eine Altersfreigabe ab 18 haben, sind nicht gestattet, da auch Kunden unter 18 den Markt besuchen. Genauso verboten sind Waffen und waffenähnliche Gegenstände.

4. Standgrößen und Gebühren

Die Gebühren belaufen sich auf 32 Euro pro Meter + 19% MwSt. – Ihr bekommt nach erfolgreicher Buchung eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Hinzu kommt noch eine Werbepauschale von 15 Euro + 19% MwSt. pro Aussteller.

  • Halbe Meter, also z.B. 1,5 Meter, als Standfläche sind nach Absprache möglich.
  • Die Stände innen haben eine Tiefe von 1,5 Metern.
  • Die Stände außen haben eine Tiefe von 3,0 Metern*
  • Bei Buchung von z.B. 2 Metern hat euer Stand folgende Maße: 2,0 x 1,5 Meter.
  • Sollte die gewünschte Standgröße schon vergeben sein, bieten wir gerne eine Ersatzgröße an.

Bei den gebuchten Ständen handelt es sich um reine Flächen. Alles, was der Aussteller zur Präsentation seiner Produkte benötigt, muss selbst mitgebracht werden (Tische, Regale, Stühle, Stellwände). Die gebuchte Fläche darf nicht überschritten werden. Strom ist vorhanden. Bitte sorgt selbst für Mehrfachstecker. Allerdings nur geprüfte und keine ohne CE-Siegel. Kabeltrommeln, Heizstrahler und Ähnliches sind nicht erlaubt.

* Es gibt eine sehr begrenzte Außenfläche, die pro Stand 3×3 Meter beträgt: 3 Meter in der Breite und 3 Meter in der Tiefe. Hier gilt aber auch: 32 Euro zzgl. 19%  MwSt. pro Meter Breite. Ein Zelt oder Pavillon ist draußen Pflicht und muss selbst mitgebracht werden.

Preise für Standard-Größen:

  • 1,0 x 1,5 Meter = 32 Euro (zzgl. Werbekostenpauschale & 19% MwSt.)
  • 1,5 x 1,5 Meter = 48 Euro (zzgl. Werbekostenpauschale & 19% MwSt.)
  • 2,0 x 1,5 Meter = 64 Euro (zzgl. Werbekostenpauschale & 19% MwSt.)
  • 3,0 x 1,5 Meter = 96 Euro (zzgl. Werbekostenpauschale & 19% MwSt.)
  • 4,0 x 1,5 Meter = 128 Euro (zzgl. Werbekostenpauschale & 19% MwSt.)
  • 3,0 x 3,0 Meter (draußen) = 96 Euro (zzgl. Werbekostenpauschale & 19% MwSt.)

Info zu weiteren Größen & Outdoor-Ständen:

  • Stände über 4 Meter nur auf Anfrage!
  • Outdoor-Stände werden nur bei passenden Wetterbedingungen vergeben
  • Pavillons für die gebuchten Outdoor-Stände müssen selbst mitgebracht werden und wetter- sowie windfest sein

5. Standaufbau

  • Die Stände können am Markttag von 10:45 bis 12:45 Uhr aufgebaut und bestückt werden.
  • Der eigene Standaufbau darf Dritte nicht benachteiligen oder gar stören.
  • Die gebuchte Standfläche muss eingehalten werden!
  • Flucht- und Rettungswege dürfen nicht versperrt werden!
  • Der Abbau darf ohne Absprache nicht vor 18 Uhr beginnen.

6. Waren, Mitnutzung durch Dritte, Untervermietung

  • Am Veranstaltungstag ist nur der Verkauf von den bei uns angemeldeten Waren zugelassen.
  • Der Verkauf von Speisen und Getränken zum Sofortverzehr ist verboten (Kuchen, Brötchen, etc.). Selbstversorgung ist natürlich erlaubt.
  • Der Stand ist vom Aussteller durchgehend mit Personal zu besetzen.
  • Die Mitnutzung Dritter ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter gestattet.
  • Die Untervermietung eurer Standfläche ich nicht gestattet.

7. Haftung & Bewachung des Standplatzes

  • Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand den ganzen Tag mit Personal zu besetzen. In der Auf- und Abbauphase und während des Marktes ist der Aussteller selbst für seine Waren verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die ausgestellten Waren.
  • Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand sauber und ordnungsgemäß zu verlassen und die Räumlichkeiten nicht zu beschädigen.
  • Sollte die Ausstellungsfläche verschmutzt zurückgelassen werden, trägt der Aussteller die Kosten für die Beseitigung von Verschmutzungen.
  • Der Aussteller trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner eigenen Aufbauten, Waren und Installationen. Die Bestückung des Standes darf andere Teilnehmer und Besucher nicht gefährden.
  • Den Anweisung des Sicherheits- und Aufsichtspersonal ist während der Veranstaltung Folge zu leisten.

8. Verbote

  • Das Rauchen sowie offenes Feuer sind in den Ausstellungsräumen strikt verboten!
  • In den Hallen selbst darf NICHTS an die Wände geklebt oder in die Wände geschlagen werden! Kein Klebeband, keine Nägel, Schrauben, Haken oder Ähnliches was einen bleibenden Schaden verursacht.
  • Jede Sachbeschädigung wird dem Aussteller in Rechnung gestellt!

9. Höhere Gewalt

Falls der Markt aufgrund von höherer Gewalt (Hochwasser, Feuer, Unruhe, Naturkatastrophen, Krieg, Baustelle, drohende Gefahr oder ähnliches) oder auf behördliche Anordnung (Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr) abgesagt, verschoben, verkürzt oder geschlossen werden muss, haben die bestätigten Aussteller keinen Anspruch auf Ersatz der Ihnen hieraus entstehenden Schäden.

10. Eingereichtes Foto- und Videomaterial

Die mit der Bewerbung übermittelten Bild- und Videodaten müssen frei von Rechten Dritter sein. Das heisst: die Bilder stammen von euch und zeigen euer Sortiment, eure Waren. Jeder Teilnehmer, der diese Teilnahmebedingungen bestätigt, erteilt uns das Recht, die hochgeladenen Bild- und Videodaten für die Promotion des Marktes zu verwenden. In digitaler (Website, Social Media) sowie analoger Form (Flyer, Poster, Magazine).

11. Rechnung, Teilnahmebedingungen & Rücktritt

Die Anmeldung ist mit der Bezahlung der Standmiete verbindlich. Ein Rücktritt aus dem Vertrag/der Anmeldung ist nur nach Absprache möglich und wird von Fall zu Fall einzeln entschieden. Dies gilt auch für eine Rückerstattung von schon gezahlten Standgebühren. Durch Ausgleich der Rechnung akzeptiert der Aussteller die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen.

Stand 03/2018

Termine

ABGESAGT! – 13. September 2020

Dieses Jahr muss der Designmarkt leider ausfallen. Alle Bewerbungen werden für nächstes Jahr berücksichtigt. Einen neuen Termin werden wir sobald wie möglich bekanntgeben.

Anmeldung/Bewerbung nur über das Anmeldeformular! Bewerbungsphase: 09. März bis 31. August 2020

Dieses Jahr muss der Deisgnmarkt leider ausfallen. Alle Bewerbungen werden für nächstes Jahr berücksichtigt. Sobald wie möglich werden wir einen neuen Termin bekanntgeben.

Lust als Aussteller teilzunehmen?
Dann ab an die Tasten und eine Bewerbung einreichen!